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Laut Auskunft[1] der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), welche eine jährliche allgemeine Gutachterstatistik durchführt, betrug die durchschnittliche Ablehnung im Jahr 2008 in den analytisch begründeten Verfahren für Erwachsene – also in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) und Analytischen Psychotherapie (AP) zusammen – 3,8 % (3,1 % in der Verhaltenstherapie) und ist damit im Wesentlichen die gleiche wie in den drei Vorjahren. 2008 wurden im Bereich TP und AP insgesamt 169 319 Gutachten erstellt. Die Ablehnungsquote erfasst verständlicherweise nur eine über alle Fälle gemittelte durchschnittliche Ablehnungshäufigkeit. Wie viel Prozent der Anträge der strengste der ca. 90 tätigen Gutachter (für TP und AP) und wie viele der nachsichtigste dieser Gutachter ablehnte, wird mit der so genannten Varianzbreite erfasst. Diese Spanne lag 2008 bei den Ablehnungen von 1% bis 8%, das heißt, der strengste Gutachter lehnte 8% seiner zu begutachtenden Anträge ab und der nachsichtigste nur 1%. Diese Spanne hat sich in den letzten Jahren im Wesentlichen nicht verändert. Ablehnungsquote im Obergutachterverfahren: Die Ablehnungen im Obergutachterverfahren betrugen in den analytisch begründeten Verfahren (TP & AP) 2008 23,2 %[2]. D. h., dass gut drei Viertel aller Fälle, die ins Obergutachterverfahren kamen, anschließend bewilligt wurden. So wäre die bereits o.g. Ablehnungsquote durch den Erstgutachter von knapp 4% nach der Bewilligung durch den Obergutachter entsprechend nach unten zu korrigieren. Krill (2003, S. 34) schreibt hierzu: „Durch Obergutachten werden [...] über 70 % der strittigen Fälle ,geheilt’.
Was die Bewilligung im Obergutachterverfahren anbetrifft, muss hinzugefügt werden, dass vom Obergutachter bei einer Bewilligung nicht immer alle beantragten Stunden im vollen Umfang auch bewilligt werden. So betrug die so genannte Änderungsquote im Obergutachterverfahren 2008 23,3%, das heißt, dass knapp ein Viertel aller Fälle im Obergutachterverfahren zwar bewilligt, aber eben nur mit Änderungen bewilligt werden (in der Regel mit einer reduzierten Bewilligung der beantragten Stunden). Anzahl der Widersprüche: 2008: 2.332 Obergutachten erstellt 2007: 2.064 Obergutachten erstellt 2002: 1.437 Obergutachten erstellt 1999: 403 Obergutachten erstellt 1997: 390 Obergutachten erstellt 1996: 374 Obergutachten erstellt 1995: 558 Obergutachten erstellt (Zahlen KBV, ergänzt nach Köhlke 1999) Bei den o.g. Zahlen ist indes zu berücksichtigen, dass 2008 hingegen auch über vier mal mehr Obergutachten im Vergleich zu 1995 erstellt wurden. Zum einen aufgrund der höheren Fallzahlen, zum anderen auch aufgrund der denkbaren höheren Bereitschaft der Antragsteller Widerspruch gegen eine Ablehnung einzureichen Eine echte Ablehnung muss erstmal verkraftet werden. „Machtdemonstrierende oder unsensibel formulierte gutachterliche Ablehnungen können […] nicht nur Kränkungen bedeuten, sondern […] durchaus Motivationskrisen und dauerhafte Widerstände auslösen“ (Köhlke 1999, S. 90). Dennoch weißt auch Krill (2003) zu Recht daraufhin: Der Umgangston in den Gutachten ist in der Regel höflich und sachlich. [...] Nach einer Ablehnung durch den Gutachter enthalten die zustimmenden Obergutachten, die ich gesehen habe, die ,Begründung’, nun könne man auf neue, ergänzende Informationen zurückgreifen und so die Therapie doch befürworten. Zweifel seien anfangs begründet gewesen, aber nun ,relativiert’. Somit wird vermieden, dass der Gutachter bloßgestellt wird“( S. 33-34). 2008 waren im Bereich TP und AP (Erwachsenen- und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie) zur Bearbeitung von Erst- und Fortführungsanträgen insgesamt 87 GutachterInnen und 15 ObergutachterInnen tätig. Zusätzlich bearbeiten in diesem Bereich 15 GutachterInnen noch einige Fortführungsanträge. Weitere ausführliche Angaben entnehmen Sie bitte dem im Oktober 2009 erscheinenden Buch "Bericht abgelehnt- was nun?"
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